Glaskennzeichnung für Automatiktüren - ÖNORM B 1600

Sind Automatiktüren aus Glas mit einer Glasmarkierung zu markieren? Reichen Pfeile von den Türherstellern aus oder müssen Betreiber darüber hinaus Normen und Gesetze erfüllen?

Automatiktüren aus Glas müssen gekennzeichnet sein, um Sicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten. ASSA ABLOY Entrance Systems Austria gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Anforderungen und bewährten Verfahren zur Glaskennzeichnung, insbesondere im Einzelhandel, aber auch in Hotels, Restaurants und anderen privaten Einrichtungen.

Warum ist eine Glaskennzeichnung notwendig?

Sie verhindert Unfälle, indem sie Glasflächen sichtbar macht, und verbessert die Barrierefreiheit. Besonders in stark frequentierten Bereichen ist eine klare Markierung wichtig.

Geschichtliches zur Einführung der Glaskennzeichnung

Die Reise begann 1995 mit dem Engagement der Europäischen Union für die Rechte behinderter Menschen. Bis 2013 hatte Österreich die ÖNORM B 1600 implementiert, die durch die OIB-Richtlinien wirksam wurde.

Rechtliche Anforderungen und Normen: ÖNORM B 1600 Standards

Die ÖNORM B 1600 legt die Anforderungen für barrierefreies Bauen fest, einschließlich Glas- und Türmarkierungen: Transparente Flächen in öffentlichen Bereichen müssen markiert werden, um Aufprallunfälle zu verhindern.

Ausnahmen: Glastüren mit einer Rahmenbreite von mindestens 10 cm oder Glasflächen mit kontrastierenden Sockelbereichen von mindestens 30 cm Höhe benötigen keine zusätzlichen Markierungen.

Markierungsanforderungen & empfohlene Gestaltung

  • Kontrast: Markierungen müssen einen Kontrast von mindestens 50% zwischen hellen und dunklen Bereichen aufweisen.
  • Sichtbarkeit: Die Markierungen sollten unter verschiedenen Lichtverhältnissen sichtbar sein, um Sicherheit zu gewährleisten.
  • Höhe und Platzierung: Die Markierungen sollten in Augenhöhe angebracht werden und müssen von beiden Seiten des Glases aus sichtbar sein.

Empfehlungen der BSVÖ (Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich)

Obwohl die ÖNORM B 1600 nicht rechtsverbindlich ist, wird Unternehmen empfohlen, sie einzuhalten, um Diskriminierungsklagen gemäß dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zu vermeiden. Die Einhaltung stellt sicher, dass Waren und Dienstleistungen für alle Personen zugänglich sind.

Rechtliche und praktische Überlegungen

Obwohl die ÖNORM B 1600 nicht rechtsverbindlich ist, wird Unternehmen empfohlen, sie einzuhalten, um Diskriminierungsklagen gemäß dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zu vermeiden. Die Einhaltung stellt sicher, dass Waren und Dienstleistungen für alle Personen zugänglich sind.

Umsetzung durch Türhersteller

Türhersteller liefern in der Regel grundlegende Markierungen, aber es liegt in der Verantwortung des Betreibers, die Einhaltung der ÖNORM B 1600 sicherzustellen. Oft sind kundenspezifische Markierungen erforderlich, die mit dem Branding des Betreibers übereinstimmen.

Die Einhaltung der Glasmarkierungsnormen erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern gewährleistet auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und verringert das Haftungsrisiko. Sie demonstriert ein Engagement für Barrierefreiheit und Inklusion.

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