BLOGGesetzliche Verpflichtungen für Betreiber: Wartung von Automatiktüren im Fokus

Gesetzliche Verpflichtungen für Betreiber: Wartung von Automatiktüren im Fokus

Automatiktüren sind nicht nur komfortabel, sie spielen auch eine wesentliche Rolle bei der Sicherheit und Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude. Betreiber dieser Einrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Automatiktüren den Sicherheitsstandards entsprechen und müssen die elektrischen Anlagen mindestens einmal im Kalenderjahr von einem fachkundigen Prüfer prüfen lassen. In vielen Ländern und Regionen gibt es klare Vorschriften, die den Betrieb und die Wartung von Automatiktüren regeln. Wie sind die gesetzlichen Anforderungen in Österreich?

Österreich legt großen Wert auf die Sicherheit und Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden. Die Wartung von elektrischen Türen ist in diesem Kontext von großer Bedeutung. Betreiber unterliegen bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen, um sicherzustellen, dass ihre Einrichtungen den vorgeschriebenen Standards entsprechen. Mehr dazu finden Sie auch hier: Betreiberinformationen zu Teststandards und Aufrüstungsverpflichtungen (assaabloyentrance.com)

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Gemäß dem ASchG sind Arbeitgeber in Österreich dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dies schließt auch die ordnungsgemäße Wartung von Automatiktüren ein, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern, die durch mangelhafte Türen verursacht werden könnten. 

Österreichische Bauordnung (OIB-Richtlinien): Die Österreichische Bauordnung und die darin enthaltenen OIB-Richtlinien regeln verschiedene Aspekte des Bauwesens. Diese Richtlinien können Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu Gebäuden und damit an die Funktionalität von Automatiktüren festlegen. 

Barrierefreiheitsgesetz (BFG): Das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich verfolgt das Ziel, die Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Betreiber sind daher verpflichtet, sicherzustellen, dass Automatiktüren den Barrierefreiheitsstandards entsprechen, was auch regelmäßige Wartung und Überprüfung einschließt. 

Produkthaftungsgesetz (PHG): Das Produkthaftungsgesetz in Österreich sieht vor, dass Hersteller und Betreiber für die Sicherheit von Produkten, einschließlich Automatiktüren, verantwortlich sind. Regelmäßige Wartung ist eine wesentliche Maßnahme, um die Sicherheit dieser Produkte zu gewährleisten und mögliche Haftungsansprüche zu vermeiden. 

Normen und Standards: Österreich orientiert sich an europäischen Normen, wie der EN 16005, die spezifische Anforderungen an automatische Türsysteme festlegt. Betreiber sollten sicherstellen, dass ihre Automatiktüren diesen Normen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. 

Betreiber von öffentlichen Gebäuden in Österreich sind also nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich dazu verpflichtet, die regelmäßige Wartung ihrer Automatiktüren sicherzustellen. Dies umfasst nicht nur die Überprüfung der Mechanik, sondern auch die Gewährleistung der Barrierefreiheit und Sicherheit gemäß den einschlägigen Gesetzen und Standards. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Wartungsdienstleistern, die die österreichischen Vorschriften verstehen, ist entscheidend, um die Konformität zu gewährleisten und einen sicheren Betrieb zu sichern. 

Mehr zu den Themen Service, Reparatur und gesetzliche Wartungen von automatischen Türen durch ASSA ABLOY Entrance Systems finden Sie hier: Erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Serviceleistungen (assaabloyentrance.com)

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