Mit zunehmender Digitalisierung nimmt auch die Bedrohung durch Internetkriminalität zu. Als Reaktion auf diese Bedrohungslage hat die Europäische Union das NIS2-Gesetz verabschiedet.
Mit den neuen Richtlinien soll ein hohes Maß an Sicherheit für Netz- und Informationssysteme sichergestellt werden. Als Teil der EU unterliegt auch Österreich diesen strengen Regelungen, die die Resilienz gegenüber Cyber-Angriffen stärken sollen.
NIS2 betrifft aber nicht nur die digitale Welt. Physische Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere Personenschleusen und Zutrittskontrollen, spielen eine ebenso wichtige Rolle in der Gesamtstrategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. In diesem Beitrag beleuchten wir die zentralen Aspekte des NIS2-Gesetzes in Österreich und die Notwendigkeit physischer Sicherheitsmaßnahmen.
Das NIS2-Gesetz baut auf seiner Vorgängerversion auf und erweitert den Anwendungsbereich erheblich. Es deckt nun eine Vielzahl von Sektoren ab, darunter Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung. Anbieter von Dienstleistungen in diesen Bereichen und wichtige digitale Dienste stehen im Mittelpunkt der Richtlinie. Sie müssen strenge Sicherheitsprotokolle einhalten, um die Cybersicherheit zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit dem NIS2-Gesetz ist es unerlässlich, die physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu berücksichtigen. Personenschleusen, Barrieren und Vereinzelungssysteme sind nicht nur physische Hindernisse, sondern intelligente Lösungen, die den Zugang zu sensiblen Bereichen streng überwachen und regulieren. Diese Systeme verhindern unbefugten Zutritt und bieten eine zusätzliche Schutzebene gegen unautorisierten Zugriff und andere physische Bedrohungen, die die digitale Sicherheit gefährden könnten.
Ob Logistikzentren oder Bürogebäude unter das NIS2-Gesetz fallen, hängt von ihrer Bedeutung für die nationale Versorgungssicherheit und die öffentliche Ordnung ab. Einrichtungen, die als Teil der kritischen Infrastruktur gelten oder essenzielle Dienste anbieten, müssen die Richtlinien einhalten und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen implementieren – sowohl digital als auch physisch.
Unternehmen, die den Anforderungen des NIS2-Gesetzes unterliegen, müssen eine umfassende Sicherheitsstrategie verfolgen. Hier eine prägnante Checkliste:
Die NIS2-Richtlinie markiert einen wichtigen Schritt in der Evolution der Cybersicherheit und der Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Österreich und der EU. Durch die Kombination von Cyber- und physischen Sicherheitsmaßnahmen können Organisationen ein robustes Schutzsystem aufbauen, das sowohl digitale als auch physische Bedrohungen abwehrt.
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