Am 25., 26. und 27. Februar 2019 fanden drei Trainingskurse für alle ASSA ABLOY Prüferinnen und Prüfer (inkl. ASSA ABLOY Servicepartner) statt. Das Ziel der Trainings war ganz klar: Rezertifzierung aller PrüferInnen an automatischen Türsystemen nach der aktuellen ÖNORM EN 16005.
Das Training inkl. Zertifizierung fand durch die externe Fachakademie GLATZ TECHNIK unter der Leitung des Geschäftsführers Herr Ing. Gerald Löffler statt.
Zur Sensibilisierung dieses Themas sorgte ein aktuelles Gerichtsurteil des Landesgerichts Wels aus dem Jänner 2019. Ein Betreiber aus dem Handel ist nach einem Personenschaden an einer älteren automatischen Schiebetüre im Namen der Republik verurteilt worden, da die Schutzmaßnahmen der Türe nicht dem Stand der Technik entsprachen und eine Nachrüstung zumutbar gewesen wäre. Im konkreten Fall waren die vorhandenen Schutzmaßnahmen Lichtschrankenpaare in der Laibung.
Seit 2012 sind jedoch flächendeckende und umgebungsanpassende Anwesenheitssensoren als Schutzmaßnahme der Stand der Technik. Da bei Personenschäden immer der aktuelle Stand der Technik und somit die ÖNORM EN 16005 i.d.g.F. zur Beurteilung herangezogen wird, wird die ÖNORM EN 16005 i.d.g.F. im Schadensfall zum Gesetz.
Da unsere ASSA ABLOY PrüferInnen bei der nach §8 AM-VO wiederkehrenden Prüfung die gesetzliche Hinweispflicht haben, Gefahrenstellen dem Betreiber aufzuzeigen, wurden bei unseren Technikern alle Sinne geschärft. Alle unsere TechnikerInnen sind nun ebenfalls „Stand der Technik“, nämlich geeignete, zertifizierte und fachkundige PrüferInnen.